Falls Sie einen Projektantrag stellen wollen, nutzen Sie bitte diesen Förderantrag.
Vor Einreichung des Antrages bitte die im Antrag aufgelisteten Hinweise lesen und abhaken. So können z.B. durch Rückfragen verursachte längere Bearbeitungszeiträume vermieden werden.
Anträge werden ausschließlich elektronisch über die E-Mail-Adresse vorstand@reformstern.de entgegen genommen.
Wann trifft sich der Vorstand im aktuellen Schuljahr?
Im Kasten „Termine“ rechts sehen Sie die Vorstandstermine. Bitte senden Sie uns den Antrag mindestens 2 Tage vor der Vorstandssitzung zu, damit wir diesen auf die Tagesordnung setzen können.
Wann findet die nächste Mitgliederversammlung statt?
siehe ebenfalls im Terminkasten rechts
Was wird gefördert?
- Gefördert werden alle Projekte, die mit dem Ziel und Zweck der Satzung vereinbar sind.
- Das bedeutet insbesondere, dass die Bildung der Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen in der Schule im Sinne eines reformpädagogischen Bildungsverständnisses gefördert werden.
- Projekte können sich u.a. aus dem Unterricht, aus der Arbeit an außerschulischen Lernorten, aus den Ganztagsangeboten, aus schulischen Veranstaltungen und vieles mehr.
- Die Projekte müssen zu einer vorbereiteten Umgebung im Sinne der Montessori-Pädagogik bzw. Reformpädagogik beitragen.
Wie stelle ich einen Antrag?
- Förderanträge werden jeweils auf den sechswöchigen Treffen bearbeitet, sofern sie zwei Tage vor einem Treffen eingegangen sind. Projektanträge von Schülerinnen und Schülern sind von diesem Sechswochenrythmus ausgenommen.
- Der Antrag ist ein editierbares PDF-Formular. Der Antrag kann dadurch schnell und bequem digital ausgefüllt werden. Der Versand per E-Mail ersetzt die handschriftliche Unterschrift auf dem Antrag.
- Die Einreichung des Antrages erfolgt ausschließlich per E-Mail an vorstand@reformstern.de.
- Der Antrag muss vollständig ausgefüllt sein.
Wann und wie wird über meinen Antrag entschieden?
- Über die Anträge wird auf den Vorstandstreffen entschieden. Diese Treffen finden circa alle sechs Wochen statt (s.o.).
- Anträge von Schülerinnen und Schülern werden im Umlaufverfahren außerhalb dieser Treffen bearbeitet.
- Der Vorstand prüft bei Anträgen u.a. den Zweck gemäß der Satzung, ob der Antrag gegenüber den Beitragszahlern vertretbar ist sowie, ob das vorhandene Budget ausreicht. Dabei wird u.a. darauf geachtet, dass die Jahrgänge der Schule in etwa gleichmäßig gefördert werden.
- Bei Unklarheiten oder Unstimmigkeiten wird der Antragsteller / die Antragstellerin gebeten, den Antrag schriftlich zu konkretisieren oder ihn in der nächsten Vorstandssitzung zu erläutern.
- Eine Zustimmung oder eine Ablehnung wird dem Antragsteller mit Begründung schriftlich mitgeteilt.
- Erst nach dieser Zustimmung darf das Geld ausgegeben werden.
Es gilt also stets: „Rechnungsdatum nach Bestätigungsdatum.“
Wann bekomme ich mein Geld?
- Eine Auszahlung der beantragten Gelder kann aus steuerrechtlichen Gründen nur nach Übergabe der Belege und/oder Rechnungen erfolgen.
- In den Rechnungen sollte der Förderverein als Rechnungsempfänger mit genannt sein (siehe Hinweise im Antrag).
- Bestellungen von Material können nach Rücksprache auch per Vorkasse-Rechnung vom Förderverein übernommen werden.
Was passiert nach Abschluss des Projekts?
- Im Sinne einer transparenten Kommunikation gegenüber den Fördermitglieder geht die Förderung durch den Förderverein damit einher, dass der/die Antragsteller/in im Nachgang zu dem Projekt eine Dokumentation dessen anfertigt, was angeschafft, durchgeführt bzw. umgesetzt wurde.
- Das kann in Form eines kurzen schriftlichen Berichts oder in Form einer Foto-Dokumentation erfolgen.
- Diese Dokumentationen werden im Anschluss auf dieser Webseite unter dem Menüpunkt Projekte veröffentlicht. Achten Sie insbesondere bei der Projektbeschreibung darauf, uns nur Fotos zu senden, auf denen entweder Personen nicht erkennbar sind bzw. deren Veröffentlichung die abgebildeten Personen zugestimmt haben.