Einladung zur Mitgliederversammlung 01.10.2024 18-20 Uhr in der Mensa

Liebe Mitglieder von Reformstern e.V., liebe Eltern, Interessierte und Engagierte, liebe Lehrkräfte und Schulleitungsmitglieder,

wir laden Sie ganz herzlich zur nächsten Mitgliederversammlung von Reformstern e.V. am 01.10.2024 um 18 Uhr in die Mensa der Schule ein. Wir stellen die Arbeit des vergangenen Jahres vor und berichten über das aktuelle Jahr.

Wir freuen uns über zahlreiches Erscheinen. Nutzen Sie die Möglichkeit, als Mitglied mitzuentscheiden, die Arbeit des Vorstands und der Beisitzer:innen besser kennenzulernen, gemeinsam zurückzublicken auf das Jahr 2023, Projektideen für die kommenden Jahre zu diskutieren und mit Fragen und Anregungen unsere Vorstandsarbeit zu bereichern.Die Versammlung wird etwa 2 Stunden dauern.

Es gibt ein abwechslungsreiches Programm mit einigen Formalitäten und vielen interessanten Inhalten:

  • Tagesordnung 1: Eröffnung und Begrüßung
    • Feststellung der satzungsgemäßen Einladung und Beschlussfähigkeit
    • Wahl Versammlungsleitung & Wahl Schriftführer:in
    • Bestätigung der Tagesordnung
  • TOP 2: Kurzvorstellung verschiedener Projekte aus dem Jahr 2023 durch Projektbeteiligte
    • Zehntklässler schicken einen Wetterballon in die Stratosphäre
    • Digitales Anmeldesystem für Studierzeiten in der Oberstufe
    • Div. Projekte Oberstufe (Tom Fischer)
    • SPI Projekt „Sozialpädagogische Lerngruppenassistenz“ (Julius Burger)
    • Jugendschule an der Nuthe (Kerstin Paul) 
  • TOP 3: Das Geschäftsjahr 2023
    • Tätigkeitsbericht des Vorstandes-
    • Bericht zum Mitgliederwesen
    • Bericht der Schatzmeisterin
    • Bericht zur Kassenprüfung inkl. Bericht zur kommissarischen Prüfung
    • Abstimmung zur Entlastung des Vorstandes
  • TOP 4: Abstimmung/Beschluss über Ausgaben für große Projekte
    • SPI Projekt „Sozialpädagogische Lerngruppenassistenz“ – Verlängerung
    • Jahrbuch Schuljahr 2024/2025
    • Jugendschule an der Nuthe
  • TOP 5: Wahl des Vorstandes
    • Vorstellung der Kandidat:innen und Wahl des Vorstandes von Reformstern e.V. für die kommenden zwei Jahre
  • TOP 6: Bestätigung der vom Vorstand bestellten Beisitzer:innen
  • TOP 7: Änderung der Satzung
    • Änderung des § 6, Satz 1 und 2 und §8 der Satzung mit folgendem neuen Wortlaut:„§ 6 Die Mitgliederversammlung 1. Oberstes Organ ist die Mitgliederversammlung, die jährlich durchzuführen ist.
      • a. Die Einladung erhalten die Mitglieder in Textform (z.B. E-Mail, Fax oder Briefpost) spätestens zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung unter Angabe der Tagesordnung.
      • b. Anträge zur Tagesordnung sind spätestens eine Woche vor der Mitgliederversammlung schriftlich beim Vorstand einzureichen.
      • c. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung wird einberufen, wenn mindestens ein Viertel der Mitglieder dies schriftlich beantragt.
      • d. Die Mitgliederversammlung kann vollständig virtuell stattfinden. Der Vorstand entscheidet darüber, ob die Mitgliederversammlung virtuell, in persönlicher Anwesenheit oder in hybrider Form stattfindet.
      • e. Wird die Versammlung mittels digitaler Teilhabe in hybrider Form abgehalten, werden die Mitgliederrechte, insbesondere Rede-, Antrags-, Auskunfts- und Abstimmungsrechte der Online-Teilnehmer vollständig gewährleistet. Dies kann im Wege jeder Art der Telekommunikation und Datenübertragung und auch durch Kombination unterschiedlicher Übertragungswege geschehen. Die Verfahrensweise im Einzelnen wird mit der Einladung, sowie zu Beginn jeder hybriden Mitgliederversammlung durch den Vorstand festgelegt und erläutert. Die einzelnen Mitglieder sind für die technischen Teilnahmevoraussetzungen an ihren Endgeräten selbst verantwortlich. Der Verein gewährleistet lediglich die wesentliche Bereitstellung der virtuellen, sowie ggf. fernmündlichen Zugangsmöglichkeiten hinsichtlich der am Versammlungsort befindlichen und vom Verein gestellten Technik. Bei allgemeinen technischen Störungen muss die Mitgliederversammlung zeitnah wiederholt werden.
    • 2. Die Mitgliederversammlung wird von der/dem Vorsitzenden oder einem anderen Mitglied des Vorstandes geleitet.
      • a. Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig. Sie beschließt über Anträge mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen, soweit die Satzung nicht anders bestimmt.
      • b. Gewählt wird in offener Abstimmung. Wird von mindestens einem der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder die geheime Wahl verlangt, muss die Abstimmung geheim erfolgen. Geheime Wahlen finden bei virtueller und hybrider Mitgliederversammlung über ein geeignetes Online-Tool statt. Körperlich anwesende Mitglieder wählen bei hybrider Verfahrensweise vor Ort oder ebenfalls über das Online-Tool. Der ordnungsgemäße Ablauf des Wahlvorgangs wird durch den Wahlleiter sichergestellt.
      • c. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Nicht volljährige Mitglieder sind durch eine gesetzliche Vertretung, die bei der Abstimmung persönlich vertreten sein muss, stimmberechtigt. Die Vertretung eines Mitglieds durch ein anderes ist mittels schriftlicher Vollmacht zulässig, jedoch kann ein Mitglied höchstens ein anderes Mitglied vertreten.
      • d. Werden auf einer Mitgliederversammlung Dringlichkeitsanträge gestellt, beschließt die Versammlung zunächst mit Zwei-Drittel-Mehrheit über die Dringlichkeit. Bei Bestätigung der Dringlichkeit kann über den Antrag in der Versammlung beraten und beschlossen werden. Dringlichkeitsanträge auf Änderung der Satzung sind nicht zulässig.
      • e. Für Wahlen gilt Folgendes: Hat im ersten Wahlgang keine der kandidierenden Personen die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erreicht, findet eine Stichwahl zwischen den beiden Personen statt, welche die höchsten Stimmenzahlen erreicht haben. Gewählt ist die Person, welche die meisten Stimmen auf sich vereinigt.
      • f. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst.“
    • „§ 8 Kassenprüfer:innen 1. Die Kasse und die Rechnungslegung des Vereins werden mindestens einmal im Jahr von entweder
    • a) zwei gewählten Personen geprüft oder
    • b) durch eine extern bezahlte Person mit fachlicher Eignung. Die Wahl der Kassenprüfer:innen oder die Bestimmung der extern bezahlten Person erfolgt jeweils im Vorjahr durch die Mitgliederversammlung. Kassenprüfer:innen dürfen weder Mitglieder des Vorstandes noch Angestellte des Vereins sein.
    • 2. Kassenprüfer:innen oder extern bezahlte Person erstatten in der dem Geschäftsjahr folgenden Mitgliederversammlung (mündlich oder schriftlich) Bericht und empfehlen bei ordnungsgemäßer Kassenführung der Mitgliederversammlung die Entlastung.
    • “Zu TOP 7 Änderung der Satzung ist noch Folgendes zu ergänzen: Die Änderung hinsichtlich der Modalitäten der Kassenprüfung erlauben es, dem gewachsenen Umfang der Mittel und Anträge gerecht zu werden und diese professionell durch z.B. Steuerberater prüfen zu lassen.Die Änderungen bzgl. der Mitgliederversammlung erlauben zukünftig auch die Durchführung von virtuellen und hybriden Versammlungen und damit ggf. die Teilnahme von mehr Mitgliedern.
  • TOP 8: Wahl der Kassenprüfer:innen 

Freundliche Grüße

Tino Meincke

Vorsitzender Reformstern e. V.